Nach dem Hausverkauf Steuern berechnen zu lassen, ist wichtig, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Die Besteuerung des Hausverkaufs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Hauses, der Dauer des Eigentums, dem Verkaufspreis und dem zivilrechtlichen Status des Verkäufers. Die aus dem Verkauf von Immobilien entstehenden Steuern werden von der Gemeinde erhoben. Es ist in jedem Falle ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuelle steuerliche Situation zu bewerten und zu ermitteln, welche Steuern in Ihrem speziellen Fall anfallen.
Versuchen Sie es nicht allein!
Grundstückgewinnsteuer berechnen gelingt nicht so nebenbei. Wir geben Ihnen gern professionelle Unterstützung.
Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Steuer, die beim Verkauf von Grundstücken, Gebäuden oder Liegenschaften anfällt. Die Höhe der Steuer wird auf Basis des Gewinns berechnet, der aus dem Verkauf erzielt wurde. Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist die Dauer der Eigentumszeit. Im Prinzip gilt, dass je länger die Immobilie im Besitz des Verkäufers war, desto geringer fällt die Steuer aus. Es gibt jedoch viele weitere Aspekte, die bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in Zürich zu beachten sind.
Wer die Grundstückgewinnsteuer Kanton Zürich berechnen lassen möchte, sollte sich an einen Steuerberater oder an uns wenden. Die Grundstückgewinnsteuer ist in Zürich kantonal geregelt. Somit gelten in den einzelnen Gemeinden unterschiedliche Steuersätze. Zunächst wird der Verkaufserlös (Grundstückgewinn) ermittelt, der aus dem Immobilienverkauf resultiert. Dieser berechnet sich aus dem Verkaufspreis der Immobilie, von dem die Anlagekosten abgezogen werden. Zu den Anlagekosten zählen neben dem Kaufpreis auch die Nebenkosten wie Notar- und Handänderungssteuern, wertvermehrende Investitionen, Maklerprovisionen, Insertionskosten sowie Kosten für die vorzeitige Auflösung einer Hypothek.
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