Erstellung Übergabeprotokoll

Eine korrekt durchgeführte und protokollierte Wohnungsübergabe beugt Unstimmigkeiten in der Zukunft vor.
Allgemeines zur Wohnungsübergabe

Weil bei einer Wohnungsübergabe sozusagen ein Status Quo festgehalten wird, gilt es verschiedene Dinge zu beachten. Wichtig: Nehmen Sie sich viel Zeit! Wenngleich beim Übergabetermin Vermieter und Mieter bzw. Verkäufer und Käufer dasselbe sehen, kommt es dennoch häufig später zu Unstimmigkeiten und unschönen und kostspieligen Streitereien. Daher ist es empfehlenswert, neben einem ausführlichen Protokoll, was normalerweise vom Verkäufer oder Vermieter erstellt und gemeinsam unterzeichnet wird, auch Videos und Fotos anzufertigen, die den Zustand und ggf. bei der Übergabe vorhandene Mängel festhalten. Diese Dokumente sind gut aufzubewahren!

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Was gehört ins Protokoll?

Zu jeder Wohnungsübergabe gehört zwingend ein Wohnungsübergabeprotokoll Schweiz. Dieses Protokoll sollte vor allem alle Mängel und Schäden aufzeichnen, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren. Weiterhin wird im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt, welche und wie viele Schlüssel an die andere Partei übergeben wurden. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle Schlüssel vorhanden und funktionsfähig sind. Desweiteren sollte bei der Wohnungsübergabe die Nebenkostenabrechnung besprochen werden. Dementsprechend werden sämtliche Zählerstände abgelesen und notiert. Ausserdem ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eventuelle Nachzahlungen oder Guthaben mitzuteilen.

Fallstricke und Übergabeprotokoll

Weil es einige Fallstricke gibt, die bei einer Wohnungsübergabe auftreten können, sind Übergabeprotokolle von entscheidender Bedeutung. Beispielsweise sollte bei der Rückgabe einer Wohnung im Protokoll die Kündigung mit Termin bestätigt werden. Falls dies nicht geschieht, könnte der Vermieter sonst trotz erfolgter Rückgabe weiterhin Miete verlangen. Halten Sie unbedingt die Fristen ein und übergeben das Objekt rechtzeitig! Zudem sollten alle Mängel und Schäden peinlichst genau aufgezeichnet werden. Wenn dies nicht geschieht, kann der Vermieter später behaupten, dass der Schaden vom Mieter verursacht wurde und kann so Schadensersatz fordern.