Erstellung Mietverträge

Wir erstellen für Mieter und Eigentümer rechtssichere, individuelle Mietverträge und Untermietverträge
Was gehört in einen Mietvertrag?

Ein Mietvertrag ist ein vom Mieter und Vermieter zu unterzeichnendes verbindliches Dokument, welches sowohl die Mietsache definiert (Nutzung der Mieträume), den Mietzins, die Nebenkosten und die Mietdauer (unbefristet/befristet) bestimmt, die Kündigungsfristen und -bedingungen regelt sowie die zu erbringenden Instandhaltungsleistungen und Reparaturen auflistet. Zusätzlich kann ein Mietvertrag auch besondere Vereinbarungen zu anderen Aspekten enthalten, wie z.B. zur Tierhaltung oder die Berechtigung zur Untervermietung. Ebenso ist es wichtig, im Mietvertrag zu vereinbaren, wann der Vermieter die Mieträume besichtigen darf, z.B. im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten.

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Erstellung Mietverträge ganz sicher

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Mietkaution und Reparaturen

Auch Mietkaution und Reparaturen werden im Mietvertrag festgeschrieben. Üblicherweise wird eine Mietkaution vereinbart, um den Vermieter im Vorwege gegen zukünftige Schäden oder ausstehende Mietzahlungen abzusichern. Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich begrenzt und darf maximal drei Netto-Monatsmieten betragen. Im Falle von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten muss geklärt werden, wer wofür zuständig ist. In der Regel zeichnet der Vermieter für grössere und der Mieter für kleinere Reparaturen wie z.B. das Auswechseln von Glühbirnen oder das Ersetzen und Bezahlen von kaputten Seifenschalen verantwortlich.

Untermietvertrag erstellen

Einen Untermietvertrag erstellen wird notwendig, wenn der Hauptmieter einer Wohnung oder eines Hauses einem Dritten, dem Untermieter, das Recht einräumt, einen Teil oder die gesamte Wohnung oder das Haus zu mieten. Der Hauptmieter bleibt dabei der Vertragspartner des Vermieters und ist weiterhin für die Einhaltung der Mietbedingungen verantwortlich. Wobei es sehr wichtig ist, sich vor dem Abschluss eines Untermietvertrags über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Zustimmung des Vermieters im Klaren zu sein. Denn der Hauptmieter muss die Zustimmung des Vermieters einholen, bevor er einen Untermietvertrag abschliesst.